Pausieren des ALG1 Rest-Anspruchs möglich?

mardi 24 juin 2014

Hallo Zusammen,

folgende Situation besteht: Ich beziehe derzeit noch Gründungszuschuss, zuvor war mein ALG1 Anspruch bis zum 30.7.2014 genehmigt. Da meine Selbständigkeit nicht funktioniert habe ich die Überlegung, eine Umschulung zu machen.



Diese ist ja nur möglich, wenn man noch ALG1 bezugsberechtigt ist, also in meinem Fall zum 30.7.2014.



Meine Frage ist nun: kann ich meine Arbeitslosigkeit "pausieren"? D.h. ich melde meine Selbständigkeit ab, melde mich dann NICHT arbeitslos und kann mich dann z.B. zum 1.8. wieder arbeitslos melden und hätte dann noch einen Monat Rest-Anspruch auf ALG1?



Grund meiner Frage ist, dass meine gewünschte Umschulung erst am 1.8.2014 beginhnt, d.h. ich könnte diese nicht machen, da mein ALG1 Anspruch ja nur bis zum 30.7. gilt.



Ist dies möglich? Zudem zahle ich seit Februar 2014 freiwillig in die Arbeitslosenversicherung ein, falls dies wichtig ist...



Vielen Dank!!




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