Ich habe in meinem Bekantenkreis eine Frau. Sie verheiratet und hat einen Sohn der in den Kindergarten geht. Dieser ist klenwüchsig. Die Dame hat keinen Führerschein. Gerne würde sie einen machen um wieder in Arbeit zu kommen.
Er wird ihr aber nicht bewilligt. Und was ich noch blöder finde, sie darf oder braucht sich dehslab auch nicht zu bewerben.
Trotzdem muss sie eine EGV 2x im Jahr abschliessen und soll auch lt. EGV ihre Lage ändern. Aber Bewerbungspflichten sind da angeblich nicht enthalten.
Kann das sein oder bindet sie mir einen Bären auf. Ich kenne viele Fälle wo kein Führerschien da ist und trotzdem erwaret und verlangt wrid das man sich bewirbt.
Angela
Er wird ihr aber nicht bewilligt. Und was ich noch blöder finde, sie darf oder braucht sich dehslab auch nicht zu bewerben.
Trotzdem muss sie eine EGV 2x im Jahr abschliessen und soll auch lt. EGV ihre Lage ändern. Aber Bewerbungspflichten sind da angeblich nicht enthalten.
Kann das sein oder bindet sie mir einen Bären auf. Ich kenne viele Fälle wo kein Führerschien da ist und trotzdem erwaret und verlangt wrid das man sich bewirbt.
Angela
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