Hallo liebe Forengemeinde, nachfolgend der Sachverhalt zu meinen Fragestellungen:
Ich bin im Monat 05/13 arbeitslos geworden und habe dann drei Monate Arbeitslosengeld bezogen.
Im Monat 08/13 habe ich mich selbstständig gemacht. Mein Antrag auf Existenzgründungszuschuss wurde aber mit der Begründung Vermittelbar abgelehnt. Meine Selbstständigkeit habe ich aus eigenen Mitteln finanziert.
Leider habe ich es bis zum heutigen Tag nicht geschafft, meinen Lebensunterhalt durch meine Selbstständigkeit zu finanzieren. Meine finanziellen Mittel sind nun völlig aufgebraucht. Realistischweise könnte meine Selbstständigkeit frühesten ab 11/2014 auf eigenen Beinen stehen. Leider habe ich keine Möglichkeit, bis dahin finanziell durchzuhalten.
Da ich noch einen Restanspruch von neun Monaten Arbeitslosengeld habe, habe ich nun überlegt, mich am 01/07/2014 bei der Arbeitsagentur Arbeitslos zu melden. Meine Selbständigkeit würde ich auf <15 Stunden pro Woche runterfahren und mich auf die Stellenangebote der Arbeitsagentur bewerben.
Nun zu meinen Fragen:
1) Kann ich mich ohne Probleme wieder bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden? Ich habe ja noch einen Restanspruch von neun Monaten. Mein Gewerbe will ich aber nicht vollständig aufgeben.
2) Ist es notwendig, dass ich vor meiner Arbeitslosenmeldung beim Gewerbeamt mein Hauptgewerbe in ein Nebengewerbe ummelde? Faktisch macht es ja keinen Unterschied.
3) Gemäß dem Fall, ich würde in drei-vier Monaten feststellen, dass sich meine Selbstständigkeit von alleine trägt. Könnte ich mich dann ohne Bedenken bei der Arbeitsagentur abmelden und meinen Restanspruch weiter behalten?
Wäre klasse, wenn jemand eine Antwort auf meine Fragen hätte:danke:
Ich bin im Monat 05/13 arbeitslos geworden und habe dann drei Monate Arbeitslosengeld bezogen.
Im Monat 08/13 habe ich mich selbstständig gemacht. Mein Antrag auf Existenzgründungszuschuss wurde aber mit der Begründung Vermittelbar abgelehnt. Meine Selbstständigkeit habe ich aus eigenen Mitteln finanziert.
Leider habe ich es bis zum heutigen Tag nicht geschafft, meinen Lebensunterhalt durch meine Selbstständigkeit zu finanzieren. Meine finanziellen Mittel sind nun völlig aufgebraucht. Realistischweise könnte meine Selbstständigkeit frühesten ab 11/2014 auf eigenen Beinen stehen. Leider habe ich keine Möglichkeit, bis dahin finanziell durchzuhalten.
Da ich noch einen Restanspruch von neun Monaten Arbeitslosengeld habe, habe ich nun überlegt, mich am 01/07/2014 bei der Arbeitsagentur Arbeitslos zu melden. Meine Selbständigkeit würde ich auf <15 Stunden pro Woche runterfahren und mich auf die Stellenangebote der Arbeitsagentur bewerben.
Nun zu meinen Fragen:
1) Kann ich mich ohne Probleme wieder bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden? Ich habe ja noch einen Restanspruch von neun Monaten. Mein Gewerbe will ich aber nicht vollständig aufgeben.
2) Ist es notwendig, dass ich vor meiner Arbeitslosenmeldung beim Gewerbeamt mein Hauptgewerbe in ein Nebengewerbe ummelde? Faktisch macht es ja keinen Unterschied.
3) Gemäß dem Fall, ich würde in drei-vier Monaten feststellen, dass sich meine Selbstständigkeit von alleine trägt. Könnte ich mich dann ohne Bedenken bei der Arbeitsagentur abmelden und meinen Restanspruch weiter behalten?
Wäre klasse, wenn jemand eine Antwort auf meine Fragen hätte:danke:
0 commentaires:
Enregistrer un commentaire