Hallo,
ich versuche echt durch den Behördendschungel durchzublicken, in dem wir stecken.
Fall:
Bruder, seit 4. Mai 2014 23 Jahre alt ist nicht mehr in der Familienversicherung. Aufgrund einer psychischen Krankheit hat er in den letzten 3 - 4 keinerlei Termin wahrgenommen. Weder wegen Kindergeld noch wegen Arbeitsamt. Am 26. Mai kam er ins Krankenhaus wegen seiner Krankheit, was gut ist, da man ihm da geholfen hat. Nun ist er draußen, und wir wollten ALG2 beantragen, erstens damit er krankenversichert ist und 2. damit er etwas Geld für sich hat, und nicht für jeden Euro zu den Eltern muss. Nun waren wir schon ca. 7 Mal im Jobcenter und jedes Mal wurde was anderes gesagt. Als wir endlich alles zusammen hatten, hieß es auf einmal, dass die Vollmacht meines Bruders nicht gilt, da meine Mutter den Antrag stellen muss, und nicht mein Bruder. Mein Vater würde nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören, weil er in Altersrente ist, sondern zur Haushaltsgemeinschaft (wußte nicht mal, dass es da einen Unterschied gibt). Meine Mutter also ist die Hauptantragstellerin (sie ist berufstätig). Also ging alles wieder von vorne los... Ich bin echt baff wegen soviel Bürokratie und vor allem verschiedenen Aussagen in der Behörde!
Wie wird die Rente meines Vaters gezählt? Was hat es mit Bedarfs- und Haushaltsgemeinschaft auf sich? Ich verstehe im Moment grad nur Bahnhof....
ich versuche echt durch den Behördendschungel durchzublicken, in dem wir stecken.
Fall:
Bruder, seit 4. Mai 2014 23 Jahre alt ist nicht mehr in der Familienversicherung. Aufgrund einer psychischen Krankheit hat er in den letzten 3 - 4 keinerlei Termin wahrgenommen. Weder wegen Kindergeld noch wegen Arbeitsamt. Am 26. Mai kam er ins Krankenhaus wegen seiner Krankheit, was gut ist, da man ihm da geholfen hat. Nun ist er draußen, und wir wollten ALG2 beantragen, erstens damit er krankenversichert ist und 2. damit er etwas Geld für sich hat, und nicht für jeden Euro zu den Eltern muss. Nun waren wir schon ca. 7 Mal im Jobcenter und jedes Mal wurde was anderes gesagt. Als wir endlich alles zusammen hatten, hieß es auf einmal, dass die Vollmacht meines Bruders nicht gilt, da meine Mutter den Antrag stellen muss, und nicht mein Bruder. Mein Vater würde nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören, weil er in Altersrente ist, sondern zur Haushaltsgemeinschaft (wußte nicht mal, dass es da einen Unterschied gibt). Meine Mutter also ist die Hauptantragstellerin (sie ist berufstätig). Also ging alles wieder von vorne los... Ich bin echt baff wegen soviel Bürokratie und vor allem verschiedenen Aussagen in der Behörde!
Wie wird die Rente meines Vaters gezählt? Was hat es mit Bedarfs- und Haushaltsgemeinschaft auf sich? Ich verstehe im Moment grad nur Bahnhof....
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