Hallo allerseits,
ich bin seit über 3 Jahren selbständig, jedoch laufen die Geschäfte mittlerweile so schlecht, dass ich ans Aufhören denke und mir wieder ein Angestelltenverhältnis suchen muss. Bis ich etwas gefunden habe, müssen die regelmässigen Rechnungen etc. aber trotzdem weiter bezahlt werden.
Aber die Kohle ist mehr als knapp.
Vor meiner Selbständigkeit war ich Arbeitnehmer, dann arbeitslos und habe mit Gründungszuschuss die Selbständigkeit begonnen. Restanspruch auf Arbeitslosengeld 1 besteht keiner mehr! Freiwillig arbeitslosenversichert war ich während meiner Selbständigkeit auch nicht.
Arbeitslosengeld 2 bekomme ich auch nix, da meine Frau zuviel verdient.
Nun meine Frage: Wenn ich mich arbeitsuchend melde, habe ich dann überhaupt Anspruch auf irgendwelches Arbeitslosengeld und fals ja, von was wird das berechnet? Fals nein, habe ich sonst noch irgendeine Möglichkeit auf einen amtlichen Zuschuss?
ich bin seit über 3 Jahren selbständig, jedoch laufen die Geschäfte mittlerweile so schlecht, dass ich ans Aufhören denke und mir wieder ein Angestelltenverhältnis suchen muss. Bis ich etwas gefunden habe, müssen die regelmässigen Rechnungen etc. aber trotzdem weiter bezahlt werden.
Aber die Kohle ist mehr als knapp.
Vor meiner Selbständigkeit war ich Arbeitnehmer, dann arbeitslos und habe mit Gründungszuschuss die Selbständigkeit begonnen. Restanspruch auf Arbeitslosengeld 1 besteht keiner mehr! Freiwillig arbeitslosenversichert war ich während meiner Selbständigkeit auch nicht.
Arbeitslosengeld 2 bekomme ich auch nix, da meine Frau zuviel verdient.
Nun meine Frage: Wenn ich mich arbeitsuchend melde, habe ich dann überhaupt Anspruch auf irgendwelches Arbeitslosengeld und fals ja, von was wird das berechnet? Fals nein, habe ich sonst noch irgendeine Möglichkeit auf einen amtlichen Zuschuss?
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