Hallo Zusammen,
kurz zu meiner Situation: Ich beziehe derzeit noch bis 22.8.2014 Gründungszuschuss, mein ALG1 Anspruch wäre bis zum 30.7.2014. Da die Geschäfte schlecht laufen, interessiere ich mich für eine Umschulung.
Folgende Fragen hätte ich hierzu:
- Ist es richtig, dass die Umschulungsmaßnahme zum 30.7. genehmigt sein und auch beginnen muss, oder ist ein Beginn auch am 1.8.2014 möglich? Mein gewünschter Kurs beginnt nämlich entweder am 7.7. (könnte knapp werden mit Genehmigung etc.) oder danach am 1.8.
- Ist es möglich, mir meinen ALG1 Restanspruch zu verlängern, wenn ich meine Selbständigkeit zum 1.7.2014 aufgebe und mich dann nicht arbeitslos melde? Dann könnte ich mich wieder arbeitslos melden und später einhe Umschulung beginnen?
- Ist ein Umzug aus Kostengründen in ein anderes Bundesland während der Umschulung möglich? Das Institut macht diese Umschulung sowohl hier in Bayern als auch in NRW (dort wohnt der Rest der Familie)
- Ich zahle derzeit seit Februar freiwillig in die Arbeitslosenversicherung ein, verlängert dies meinen alten Anspruch oderbegründet sich erst am Februar 2015 ein neuer Anspruch?
Vielen Dank für die Hilfe!
kurz zu meiner Situation: Ich beziehe derzeit noch bis 22.8.2014 Gründungszuschuss, mein ALG1 Anspruch wäre bis zum 30.7.2014. Da die Geschäfte schlecht laufen, interessiere ich mich für eine Umschulung.
Folgende Fragen hätte ich hierzu:
- Ist es richtig, dass die Umschulungsmaßnahme zum 30.7. genehmigt sein und auch beginnen muss, oder ist ein Beginn auch am 1.8.2014 möglich? Mein gewünschter Kurs beginnt nämlich entweder am 7.7. (könnte knapp werden mit Genehmigung etc.) oder danach am 1.8.
- Ist es möglich, mir meinen ALG1 Restanspruch zu verlängern, wenn ich meine Selbständigkeit zum 1.7.2014 aufgebe und mich dann nicht arbeitslos melde? Dann könnte ich mich wieder arbeitslos melden und später einhe Umschulung beginnen?
- Ist ein Umzug aus Kostengründen in ein anderes Bundesland während der Umschulung möglich? Das Institut macht diese Umschulung sowohl hier in Bayern als auch in NRW (dort wohnt der Rest der Familie)
- Ich zahle derzeit seit Februar freiwillig in die Arbeitslosenversicherung ein, verlängert dies meinen alten Anspruch oderbegründet sich erst am Februar 2015 ein neuer Anspruch?
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