Hallo zuammen
mein Problem ist im Forum bereits behandelt worden - offenbar erfolgreich - allerdings konnte ich das Procedere zum Erfolg nicht nachvollziehen.
Zu meinem Problem: Ich beziehe ALG I und mache ein über Bildungsgutschein gefördertes Fernstudium. Die ALG - Leistung läuft bis Juli 2014, der Kurs allerdings noch bis September 2014. ALG II werde ich nicht bekommen, da meine Partnerin zu viel verdient.
Hintergrund ist, dass es sich bei einem Fernstudium gezahlten Arbeitslosengeld nicht um Arbeitslosengeld bei Weiterbildung sondern lediglich um Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit handelt.
Ich werde einen Überprüfungsantrag einreichen. Welche Argumente würden überzeugen, damit ich bis zum Ende des Fernstudiums ALG I erhalte?
Viele Dank für Eure Antwort
mein Problem ist im Forum bereits behandelt worden - offenbar erfolgreich - allerdings konnte ich das Procedere zum Erfolg nicht nachvollziehen.
Zu meinem Problem: Ich beziehe ALG I und mache ein über Bildungsgutschein gefördertes Fernstudium. Die ALG - Leistung läuft bis Juli 2014, der Kurs allerdings noch bis September 2014. ALG II werde ich nicht bekommen, da meine Partnerin zu viel verdient.
Hintergrund ist, dass es sich bei einem Fernstudium gezahlten Arbeitslosengeld nicht um Arbeitslosengeld bei Weiterbildung sondern lediglich um Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit handelt.
Ich werde einen Überprüfungsantrag einreichen. Welche Argumente würden überzeugen, damit ich bis zum Ende des Fernstudiums ALG I erhalte?
Viele Dank für Eure Antwort
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