Liebe User,
ein Freund von mir (21 J.) ist aus Hannover nach Kiel gezogen, lebt jetzt mit einem guten Freund in WG, hat sich vorgestern beim Rathaus mit Wohnsitz Kiel angemeldet.
Er befindet sich seit über 2 Jahren etwa in einem Ausbildungsverhältnis bei einer großen Kette im Bereich Einzelhandel, allerdings in der Ecke Elmshorn.
Mein Kumpel ist seit Ewigkeiten krank geschrieben, hat nun das volle Maß an Krankengeld ausgeschöpft, das sei noch bis 08.06. gelaufen.
Zurück in den Betrieb will und kann er nicht mehr, wäre in dem Bereich auch hoffnungslos überfordert, obendrein schwere psychische Erkrankung.
Nun stellte sich die Frage, wie finanziert er Wohnung und Lebensunterhalt.
Laut Ausbildungsberatungsstelle hieß es, er solle Ausbildung durch Aufhebungsvertrag zu Anfang Juni beenden, dann ALG II beantragen, da er, ob der langen Krankheitszeit und der zu geringen Tätigkeitszeit davor gar keinen Anspruch auf ALG I habe. Nun sei er gestern beim Jobcenter gewesen, wo man ihm aber von der Aufhebung des Ausbildungsvertrages abgeraten hätte in dem Falle würde er keinerlei (?) Ansprüche haben, müsse mit Sperre rechnen. Er solle sich weiter krank schreiben lassen und ALG II beantragen!?
Seine Befürchtung ist, bei all der Verwirrung, dass seine Eltern, bei denen er aus guten Gründen nicht mehr lebt, die aber nicht unerheblich verdienen, am Ende seinen Lebensunterhalt finanzieren müssen. Stichwort Nachrangigkeit
Wie sollte er am besten vorgehen, jetzt? Und was ist mit BAB?
ein Freund von mir (21 J.) ist aus Hannover nach Kiel gezogen, lebt jetzt mit einem guten Freund in WG, hat sich vorgestern beim Rathaus mit Wohnsitz Kiel angemeldet.
Er befindet sich seit über 2 Jahren etwa in einem Ausbildungsverhältnis bei einer großen Kette im Bereich Einzelhandel, allerdings in der Ecke Elmshorn.
Mein Kumpel ist seit Ewigkeiten krank geschrieben, hat nun das volle Maß an Krankengeld ausgeschöpft, das sei noch bis 08.06. gelaufen.
Zurück in den Betrieb will und kann er nicht mehr, wäre in dem Bereich auch hoffnungslos überfordert, obendrein schwere psychische Erkrankung.
Nun stellte sich die Frage, wie finanziert er Wohnung und Lebensunterhalt.
Laut Ausbildungsberatungsstelle hieß es, er solle Ausbildung durch Aufhebungsvertrag zu Anfang Juni beenden, dann ALG II beantragen, da er, ob der langen Krankheitszeit und der zu geringen Tätigkeitszeit davor gar keinen Anspruch auf ALG I habe. Nun sei er gestern beim Jobcenter gewesen, wo man ihm aber von der Aufhebung des Ausbildungsvertrages abgeraten hätte in dem Falle würde er keinerlei (?) Ansprüche haben, müsse mit Sperre rechnen. Er solle sich weiter krank schreiben lassen und ALG II beantragen!?
Seine Befürchtung ist, bei all der Verwirrung, dass seine Eltern, bei denen er aus guten Gründen nicht mehr lebt, die aber nicht unerheblich verdienen, am Ende seinen Lebensunterhalt finanzieren müssen. Stichwort Nachrangigkeit
Wie sollte er am besten vorgehen, jetzt? Und was ist mit BAB?
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