Einkommen: zählt Abrechnungsmonat oder Auszahlungsmonat?

jeudi 3 juillet 2014

Hallo,

angenommen ich stelle im Juli einen Antrag auf Wohngeld. Welches Monatseinkommen wird dann für den Monat "Juli" angerechnet? Das im Juli überwiesene Gehalt vom Vormonat "Juni", weil es ja im Juli tatsächlich verfügbar ist? Oder der im laufenden Abrechnungsmonat Juli erzielte Einkommensanspruch, ungeachtet der Tatsache, daß dieses Einkommen erst im Folgemonat August überwiesen wird und im laufenden Arbeitsmonat Juli noch gar nicht verfügbar ist?




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