Mutter-Kind-Kur und vorherige Sperrung wg. Aufhebungsvertrag

mercredi 30 juillet 2014

Hallo,

ich hab folgendes Problem:

Ich bekomme bis zum 11.08. keine Leistungen, da ich einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hab und die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde und ich eine Abfindung bekommen hab.

Am 05.08. fahre ich zu einer Mutter-Kind-Kur.

Nun ist die Bewilligung von Arbeitslosengeld aufgehoben worden für die Zeit der Kur mit der Begründung ich sei ja nicht verfügbar und ich bekomme keine Leistungsfortzahlung,weil die Mutter-Kind-Kur vor dem Bezug vom Arbeitslosengeld beginnt.

Das kann doch nicht richtig sein?! Ich bekomme 3 Monate keine Leistungen, weil ich einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hab, da ich mein Kind nicht während der Arbeitszeiten betreuen lassen konnte, das ist ja schon hart. Und nun gehe ich zur Kur und soll dann weitere 2 Wochen keine Leistungen erhalten, und das nur, weil die Kur während dieser Wartezeit startet? Kann mir jemand helfen? Macht ein Widerspruch Sinn? Hat vllt. jemand Erfahrungen hierzu?

Ich bekomme kein Übergangsgeld o.ä. von der Krankenkasse, dass ist bereits geklärt




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