Hallo,
ab 1.7. 2014 erhalte ich ALG 1 . Der Bescheid kam gestern und wurde nach fiktivem Einkommen beechnnet.
Es besteht jedoch noch ein ruhender Anspruch aus 2012 nach § 156 SGB III.
Dieser wurde nach dem letzten Verdienst berechnet und der war doppelt so hoch wie das fiktive Einkommen. Laut § 161 SGB III gilt der Anspruch 4 Jahre.
Wird jetzt das ALG nach dem neuen Bescheid trotzdem ausbezahlt , falls in in Widerspruch gehe ?
Danke
ab 1.7. 2014 erhalte ich ALG 1 . Der Bescheid kam gestern und wurde nach fiktivem Einkommen beechnnet.
Es besteht jedoch noch ein ruhender Anspruch aus 2012 nach § 156 SGB III.
Dieser wurde nach dem letzten Verdienst berechnet und der war doppelt so hoch wie das fiktive Einkommen. Laut § 161 SGB III gilt der Anspruch 4 Jahre.
Wird jetzt das ALG nach dem neuen Bescheid trotzdem ausbezahlt , falls in in Widerspruch gehe ?
Danke
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