Hallo zusammen,
ich hoffe, man kann mir Auskunft geben.
Ich bin seit 3 Monaten Arbeitslos und beziehe ALG1.
Meine Frau ist selbständig und wir haben vor 5 Jahren eine GbR gegründet. Ich habe mit der selbständigkeit meiner Frau in keinster Weise was zu tun. Aber für die Steuererklärung, geben wir als Gewinn 50/50 % an, wegen den Steuernermässiging und Splitting.
Nur meine Frage, hat darauf die Arbeitsagentur Einsicht, bzw. meldet das Finanzamt dies an die Arbeitsagentur?
Wie gesagt, ich habe in keinster Weise einen Vorteil, ausser den Steuerersparnissen.
Vielen Dank im Voraus, Gruß
Klaus
ich hoffe, man kann mir Auskunft geben.
Ich bin seit 3 Monaten Arbeitslos und beziehe ALG1.
Meine Frau ist selbständig und wir haben vor 5 Jahren eine GbR gegründet. Ich habe mit der selbständigkeit meiner Frau in keinster Weise was zu tun. Aber für die Steuererklärung, geben wir als Gewinn 50/50 % an, wegen den Steuernermässiging und Splitting.
Nur meine Frage, hat darauf die Arbeitsagentur Einsicht, bzw. meldet das Finanzamt dies an die Arbeitsagentur?
Wie gesagt, ich habe in keinster Weise einen Vorteil, ausser den Steuerersparnissen.
Vielen Dank im Voraus, Gruß
Klaus
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