ALG1 - Gutachten während Krankschreibung

mardi 29 juillet 2014

Hallo @ All hier .



Vermutlich sollte ich ja mit der komplizierten Problematik zu nem Anwalt ?

Aber ohne Moos machen die auch nichts .

Vielleicht hat ja hier jemand eine Lösung für mich ? :jumper:



Zusammengefasst :

Habe als Selbstständiger Beiträge zur ALV bezahlt seit ca 6 Jahren .

Seit Februar 2014 habe ich mich wegen Krankheit ( Cluster Kopfschmerzen ) Arbeitslos gemeldet

und betreibe das Gewerbe umgemeldet als Nebengewerbe nun .

Sende dem AA monatlich die Erwerbe dadurch zu . Alles OK .



Von 15.04.2014 bis 25.05.2014 war ich Krankgeschrieben -

also fehlen 2 Tage bis zu 6 Wochen .



Am 07.05.2014 Post vom AA Einladung zur Untersuchung nach § 309 .

Kein Grund angekreuzt und soweit auch nicht zulässig .

Weiss ich aber jetzt erst . :-x



Am 21.05 war ich dann ( obwohl krankgeschrieben - weil ich manchmal einfach doooooof bin ) bei dem Gutachter .

Sagte dann denen auch das ich Krankgeschrieben bin - hat die aber nicht weiter interessiert .



War ja dann ganz lustig da :patsch:

Die Psychologin meinte dann abschliessend - sie schreibt mich als bedingt arbeitsfähig ( also mehr wie 3 Stunden ) weil ich sonst ausgesteuert werde

bei ALG 1 .



Das Schreiben Ihres Chefs an das AA sah ganz anders aus :

Voraussichtlich länger wie 6 Monate - aber nicht von Dauer .

täglich weniger wie 3 Stunden .



Ergebnis des ganzen nun als Brief vom AA :

Entweder ich lasse mich bis 31.7 für 6 Wochen krankschreiben um Krankengeld

zu bekommen .

Mache ich nichts fliege ich wohl quasi sofort bei ALG1 raus -

obwohl Ansprüche ALG1 noch bis 08.2015 habe.



Jetzt meine dringenden Fragen hier leider :

Gilt das Gutachten überhaupt ?

Kann ich bei Krankengeld von der Krankenkasse mein Gewerbe weiterhin nebenbei betreiben ?

Bringt eine Gesundschreibung vom Hausarzt etwas ?

Kann ich 5 Wochen krank - paar Tage gesund - 5 Wochen krank ein Spiel spielen ?



Ich denke im Krankengeldmodus der Krankenkasse muss ich das Gewerbe aufgeben und gehe finanziell drauf weil ich auch noch Altschulden tilgen muss ! Die bisher über das Nebengewerbe erwirtschaftet werden



Danke im vorraus !



Grüsse aus Berlin Martin




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