Hallo zusammen :p,
ich beziehe zur Zeit ALG I.
Wenn ich jetzt z. B. eine Beschäftigung bei einer Zeitarbeitsfirma annehmen würde
und diese Beschäftigung z. B. nur von kurzer Dauer ist (3 Monate),
wegen fehlender Aufträge und der Verdienst wesentlich geringer ist
als bei meiner vorherigen Beschäftigung.
Gibt es da eine Schonfrist bei der neuen ALG I-Berechnung?
Meine damit, dass für eine gewisse Übergangszeit noch vom dem vorherigen Verdienst ausgegangen wird
oder erfolgt die Berechnung sofort unter Einbeziehung des neuen, in dem Fall niedrigeren Verdienst?
Vorab vielen Dank für Hilfe! :p
Gruß
Rainer
ich beziehe zur Zeit ALG I.
Wenn ich jetzt z. B. eine Beschäftigung bei einer Zeitarbeitsfirma annehmen würde
und diese Beschäftigung z. B. nur von kurzer Dauer ist (3 Monate),
wegen fehlender Aufträge und der Verdienst wesentlich geringer ist
als bei meiner vorherigen Beschäftigung.
Gibt es da eine Schonfrist bei der neuen ALG I-Berechnung?
Meine damit, dass für eine gewisse Übergangszeit noch vom dem vorherigen Verdienst ausgegangen wird
oder erfolgt die Berechnung sofort unter Einbeziehung des neuen, in dem Fall niedrigeren Verdienst?
Vorab vielen Dank für Hilfe! :p
Gruß
Rainer
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