Hallo liebes Forum!
Ich habe ein größeres Problem. Ich habe mich schon an viele Ärzte, VDK und der gleichen gewand, aber leider keine richtige Antwort erhalten. Ich versuche es mal kurz zu halten und zu erklären.
Es geht um Folgendes:
Zum 31.03.2014 wurde ich gekündigt und war zum 01.04.2014 arbeitslos.
Natürlich war ich nach der Kündigung umgehend beim Arbeitsamt!
Da ich aber krank (bis auf weiteres) ins Arbeitslosenverhältnis gerutscht bin, erhalte ich aktuell Krankengeld.
Ich bin aktuell wegen der Diagnoseschlüssel "Psyche, HWS und LWS" von einem "Neurologen und Psychologen" bis auf weiteres krank geschrieben. Gleichzeitig bin ich natürlich auch bei einem Orthopäden in Behandlung.
Was ist, wenn ich jetzt z.B. bis zum 15. Juli weiter von dem "Neurologen und Psychologen" wegen der Diagnoseschlüssel "Psyche, HWS und LWS" krank geschrieben wäre und ab dem 16. Juli wegen einer Schulter-OP ebenfalls ca. 6 bis 8 Wochen ausfallen würde, allerdings alleine wegen des Diagnoseschlüssels der Schulter?
Zählt dann die Schulter wieder von vorne (also erst ab der 6ten Woche Krankengeld), oder bekomme ich durchgehend weiter Krankengeld, weil ich ja auch durchgehend weiter krank bin?
Beim Arbeitsamt heißt es auf diese Frage, ich wäre trotzdem weiter ununterbrochen Arbeitsunfähig und hätte somit dem Arbeitsamt (seit meiner Arbeitslosenzeit) weiter keinen Tag zur Verfügung gestanden und müsste auch weiter Krankengeld erhalten.
Mich quält diese Frage, weil das ganz böse Folgen haben könnte!
Solange ich darauf keine Antwort habe, werde ich mich definitiv nicht operieren lassen!
Ich wäre unendlich für ein Feedback dazu dankbar!
LG JanBanan
Ich habe ein größeres Problem. Ich habe mich schon an viele Ärzte, VDK und der gleichen gewand, aber leider keine richtige Antwort erhalten. Ich versuche es mal kurz zu halten und zu erklären.
Es geht um Folgendes:
Zum 31.03.2014 wurde ich gekündigt und war zum 01.04.2014 arbeitslos.
Natürlich war ich nach der Kündigung umgehend beim Arbeitsamt!
Da ich aber krank (bis auf weiteres) ins Arbeitslosenverhältnis gerutscht bin, erhalte ich aktuell Krankengeld.
Ich bin aktuell wegen der Diagnoseschlüssel "Psyche, HWS und LWS" von einem "Neurologen und Psychologen" bis auf weiteres krank geschrieben. Gleichzeitig bin ich natürlich auch bei einem Orthopäden in Behandlung.
Was ist, wenn ich jetzt z.B. bis zum 15. Juli weiter von dem "Neurologen und Psychologen" wegen der Diagnoseschlüssel "Psyche, HWS und LWS" krank geschrieben wäre und ab dem 16. Juli wegen einer Schulter-OP ebenfalls ca. 6 bis 8 Wochen ausfallen würde, allerdings alleine wegen des Diagnoseschlüssels der Schulter?
Zählt dann die Schulter wieder von vorne (also erst ab der 6ten Woche Krankengeld), oder bekomme ich durchgehend weiter Krankengeld, weil ich ja auch durchgehend weiter krank bin?
Beim Arbeitsamt heißt es auf diese Frage, ich wäre trotzdem weiter ununterbrochen Arbeitsunfähig und hätte somit dem Arbeitsamt (seit meiner Arbeitslosenzeit) weiter keinen Tag zur Verfügung gestanden und müsste auch weiter Krankengeld erhalten.
Mich quält diese Frage, weil das ganz böse Folgen haben könnte!
Solange ich darauf keine Antwort habe, werde ich mich definitiv nicht operieren lassen!
Ich wäre unendlich für ein Feedback dazu dankbar!
LG JanBanan
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