ALG 1 Rückforderung von nicht erhaltener Leistung

mercredi 18 juin 2014

Hallo,



ich wurde zum November 2012 gekündigt und erhielt ALG 1. Seit 2008 bin ich nebenberuflich außerdem selbständig tätig gewesen.

Laut Vereinbarung durfte ich anrechnungsfrei den durchschnittlichen Monatsbetrag der letzten 12 Monate vor Arbeitslosigkeit hinzuverdienen

(Paragraph 138 Abs. 3 SGB III). Der Zuverdienst meiner selbständigen Tätigkeit (Grafikerin auf Provisionsbasis) lief trotz der 15 Stunden wöchentlich, die ich dafür tätig sein durfte, so gut, das ich einige Monate über dem Freibetrag kam, hier bekam ich vermindertes oder auch gar kein ALG 1. In den Monaten Juli bis August lief das Saisongeschäft sogar so gut, das ich weit über den Freibetrag kam, für die Monate Juli bis August 2013 erhielt ich daher kein ALG 1.



Laut Aufhebungs-Erstattungsbescheid, der mich Ende 2013 ereilte, sollte ich die überzahlten Beträge 01.06.13 bis 15.09.13 inklusive

der Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträge zurück erstatten, weil nun ein anderer Sachbearbeiter der Meinung war, ich hätte die selbständige Tätigkeit, die ich seit Jahren ausführe, neu aufgenommen und dieses der ARGE verschwiegen.:patsch:

Nach mehreren Wiedersprüchen fordert das Arbeitsamt nun "nur noch" das Arbeitslosengeld für 01.06.13 bis 31.09.13 zurück. Lustigerweise wurde dort anscheinend übersehen, obwohl ich dieses mehrfach belegte, kein ALG 1 für die Monate Juli und August erhielt.

Ist es ein gebräuchliches Gebaren der Arge, Rückforderungen zu stellen, trotz nie erhaltener Leistung?

Gegen diese Forderung kann ich nun keinen Wiederspruch mehr einlegen, ich muss zum Sozialgericht und Klage einreichen. Hat Jemand von euch Erfahrungen mit Rückforderungen von nicht erhaltenen Leistungen?




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