Hallo!
Ich bin seit ca. 1 Monat arbeitslos und möchte mich zwecks eines Auslandsaufenthalts gerne abmelden. Ich möchte KEINEN Urlaub beantragen, den bekomme ich nämlich nicht genehmigt. Stattdessen (kranken-)versichere & finanziere ich mich während des Auslandsaufenthalts selbst. Das ist einkalkuliert. Ich weiß auch, dass eine Reiseversicherung nicht genügt und ich mich auch hier in D`land zu versichern habe...
Nun meine Frage: Wenn ich wiederkomme, habe ich noch einen Restanspruch auf Alg 1. Sehe ich es richtig, dass ich max. 1 Woche gesperrt bin, wenn ich direkt zur Agentur gehe und mich persönlich melde, wenn ich wieder da bin?
Falls ja, gibt es vielleicht einen Weg diese Woche Sperrfrist zu umgehen? Z.B. wenn ich sage, dass ich weiterhin als arbeitssuchend geführt werden will? Oder muss ich dazu ortsanwesend sein. Und ist das mit Terminen verbunden?
Wäre dankbar, wenn sich jemand meldet! Habe schon viele Informationen aus diesem Forum gezogen, nur dazu keine Antwort gefunden!
Viele liebe Grüße, Heike
Ich bin seit ca. 1 Monat arbeitslos und möchte mich zwecks eines Auslandsaufenthalts gerne abmelden. Ich möchte KEINEN Urlaub beantragen, den bekomme ich nämlich nicht genehmigt. Stattdessen (kranken-)versichere & finanziere ich mich während des Auslandsaufenthalts selbst. Das ist einkalkuliert. Ich weiß auch, dass eine Reiseversicherung nicht genügt und ich mich auch hier in D`land zu versichern habe...
Nun meine Frage: Wenn ich wiederkomme, habe ich noch einen Restanspruch auf Alg 1. Sehe ich es richtig, dass ich max. 1 Woche gesperrt bin, wenn ich direkt zur Agentur gehe und mich persönlich melde, wenn ich wieder da bin?
Falls ja, gibt es vielleicht einen Weg diese Woche Sperrfrist zu umgehen? Z.B. wenn ich sage, dass ich weiterhin als arbeitssuchend geführt werden will? Oder muss ich dazu ortsanwesend sein. Und ist das mit Terminen verbunden?
Wäre dankbar, wenn sich jemand meldet! Habe schon viele Informationen aus diesem Forum gezogen, nur dazu keine Antwort gefunden!
Viele liebe Grüße, Heike
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