Umzugskostenübernahme bei ALG I

lundi 24 novembre 2014

Hallo zusammen,:welcome:



ich bin mir noch nicht ganz sicher, ob ich hier das richtige Unterforum ausgesucht habe - sorry falls nicht - ich schildere einfach mal meinen Fall:



Im Juli 2014 habe ich meine Ausbildung als Kaufmann im Einzelhandel erfolgreich abgeschlossen, bin nun aber nur bedingt in der Lage dazu, in diesem Beruf zu arbeiten, da ich im November 2013 einen Bandscheibenvorfall hatte. Im Rahmen dessen bin ich das letzte halbe Jahr meiner Ausbildung quasi durchgängig krank geschrieben gewesen - mit versuchter und fehlgeschlagener Wiedereingliederung.



Letztendlich beziehe ich seit August 2014 nun ALG I, da unter diesen Voraussetzungen eine Übernahme bei meinem ausbildenden Unternehmen nicht möglich war.



Nachdem ich lange Zeit vergeblich auf einen neuen Termin bei der Agentur gewartet (fast 9 Wochen sind zwischen der Einsendung meines medizinischen Befunds und dem nächsten Beratungsgespräch vergangen) und mich im Raum Stuttgart - ebenfalls vergeblich - auf etliche bürolastige Stellen beworben habe, da langes Sitzen keinerlei Probleme macht, hatte meine Freundin die Idee, ich könnte doch bei ihrem Bruder in der Firma anfangen - allerdings nicht in Stuttgart sondern in Delbrück-Ostenland zwischen Bielefeld und Paderborn. Gesagt getan! Das Vorstellungsgespräch bei der Agentur angemeldet und es fiel natürlich ausgerechnet auf das nächste Beratungsgespräch, man sagte mir aber dass unter bestimmten Voraussetzungen eventuelle Anfahrtskosten für ein derartiges Gespräch übernommen werden können. Der Chef dort wollte sich beim ersten Abtasten noch nicht entscheiden. Daher wurde ich zu einem zweiten Gespräch eingeladen, bei dem dann nach Klärung der Gehaltsfrage (letztendlich wohl deutlich mehr als ich in Stuttgart verdienen könnte wenn ich in der gelernten Branche bleibe) rauskam, dass ich zum 01.02.2015 dort anfangen kann.



Da meine Freundin chronisch krank ist (Multiple Sklerose), bei ihr aufgrund der Krankheit wohl Teilzeitrente im Raum steht und es wahnsinnig schwierig ist, da zu planen, wäre es natürlich mehr als nur praktisch wenn wir in die Nähe ihrer Familie ziehen würden (eigentlich alle in dem Raum angesiedelt).



Heute hatte ich nun ein telefonisches Gespräch mit meiner Beraterin, die mir mitteilte, dass leider keinerlei Anspruch auf Unterstützungsleistungen beim Umzug oder Erstattung der Spritkosten für das Vorstellungsgespräch besteht, da ich dem normalen Bewerbungsprozess und dem Arbeitsmarkt in Stuttgart keine Chance gelassen habe und der Umzug daher nicht als notwendig anerkannt werden kann. Letztendlich hätte ich ja nur private Gründe für diesen Umzug. Die Zusage für den Job scheint hier vollkommen ignoriert zu werden.



Ohne eine Beihilfe wird der Umzug für uns gelinde gesagt die Hölle!



Der letzte Tipp der Beraterin war dann: "Versuchen Sie es doch einmal beim Jobcenter, die haben da vielleicht mehr Spielraum"



Da ich seit einem halben Jahr mit meiner Freundin zusammen wohne und der Mietvertrag zusätzlich noch auf meine Mutter läuft, die ihre Rente in Portugal verbringt und das Jobcenter nunmal alle gemeldeten Personen als Bedarfsgemeinschaft anrechnet, hatte ich solange ich dort wohnte nicht einmal Anrecht auf Hartz IV, da die Rente meiner Mutter wohl für 2 Personen ausreichen sollte (auch hier ist für mich die Frage auf welchem Planeten das funktionieren soll aber okay, das hatten wir akzeptiert).

Zusammen mit dem Krankengeld meiner Freundin wird das wohl den unterstützenswerten Rahmen bei Weitem sprengen.



Ist es denn wirklich so, dass die Agentur hier 0 Spielraum hat, sofern sie mir nicht die Anweisung geben mich bundesweit zur Verfügung zu stellen? Bei meiner zukünftigen Schwiegermutter war dies wohl kein Problem - selbst bei einer anderen Tätigkeit als ihrem gelernten Beruf!

Gibt es sonst noch Anlaufstellen an die wir uns wenden könnten?

Wir sind momentan wirklich etwas verzweifelt, da wir uns für diesen Umzug (auch wenn das Gehalt hinterher stimmt) nicht unendlich verschulden wollen!



Dass ich den Job annehmen möchte, steht vollkommen außer Frage!

Ich möchte an dieser Stelle nur mal nachfragen, ob es nicht eher am Budget meiner Beraterin oder ähnlichen Faktoren liegen kann, dass diese Beihilfe hier vor tatsächlicher Beantragung unterbunden wird!



In dem Fall läge meiner Meinung nach nämlich der Fehler im System!:sdagegen:




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