Frage zu Pflichten beim Status "Arbeitssuchend"

mercredi 26 novembre 2014

Hallo,

ich habe eine Frage zu folgendem fiktiven Fall:



Das Arbeitsverhältnis eines Angestellten, der Anspruch auf ALG I hätte, endet zum 28.2.2015. Spätestens 3 Monate vor diesem Termin, also spätestens Ende November 2014 meldet er sich bei der Agentur für Arbeit als Arbeitssuchend. Da sein ausgeübte Beruf gute Chancen am Arbeitsmarkt hat bewirbt er sich auf angebotene Stellen, die er selbstständig in einschlägigen Jobbörsen recherchiert.

Hätte die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz keinen Erfolg, würde er sich spätestens am 1.3.2015 als "Arbeitslos" melden, um ALG I zu erhalten.



Frage:

Beständen Verpflichtungen gegenüber der Agentur für Arbeit in der Zeit bis zum 28.2.2015, während der Status nur "Arbeitssuchend" und nicht "Arbeitslos" ist ?

Ausgegangen wird von der Pflicht sich fristgerecht als Arbeitssuchend zu melden, ein persönliches Beratungsgespräch beim zuständigen Arbeitsamt wahrzunehmen und ggf. dem Arbeitsamt mitzuteilen, dass eine neue Stelle gefunden wurde.



Viele Grüße,

Mapiter




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