Guten Morgen,
habe vor anderthalb Monaten einen Antrag auf ALG I gestellt, nachdem ich aus gesundheitlichen Gründen meine Arbeit aufgeben musste. Beziehe nun diese Leistungen, und erhielt gestern einen Brief von der Arbeitsagentur, mit einen eigefügten Antrag auf Leistungen zur Teilnahme am Berufsleben.
Im Anschreiben steht folgendes:
"Um feststellen zu können ob und ggf. in welchem Umfang Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich sind, bitte ich Sie, die beigefügten Vordrucke ausgefüllt und unterschrieben bis zum 21.11.2014 abzugeben
Ich werde dann prüfen, ob die BA oder ein anderer Rehabilitationsträger für die Leistungen zuständig ist.
Ich weise darauf hin,dass eine fehlende Mitwirkung im Rehabilitationsverfahren auch Auswirkungen auf die Gewährung anderer Leistungen nach SGBII und SGB III haben kann."
Ich möchte so einen Antrag gar nicht stellen. Vermute, die wollen mich nur schnell aus dem Leistungsbezug bekommen.
Meine Frage: Kann ich denn zur Abgabe eines solchen Antrages verpflichtet werden? Kann ich sanktioniert werden, wenn ich diesem Schreiben nicht Folge leiste?
Vielen Dank im Voraus!!!
habe vor anderthalb Monaten einen Antrag auf ALG I gestellt, nachdem ich aus gesundheitlichen Gründen meine Arbeit aufgeben musste. Beziehe nun diese Leistungen, und erhielt gestern einen Brief von der Arbeitsagentur, mit einen eigefügten Antrag auf Leistungen zur Teilnahme am Berufsleben.
Im Anschreiben steht folgendes:
"Um feststellen zu können ob und ggf. in welchem Umfang Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich sind, bitte ich Sie, die beigefügten Vordrucke ausgefüllt und unterschrieben bis zum 21.11.2014 abzugeben
Ich werde dann prüfen, ob die BA oder ein anderer Rehabilitationsträger für die Leistungen zuständig ist.
Ich weise darauf hin,dass eine fehlende Mitwirkung im Rehabilitationsverfahren auch Auswirkungen auf die Gewährung anderer Leistungen nach SGBII und SGB III haben kann."
Ich möchte so einen Antrag gar nicht stellen. Vermute, die wollen mich nur schnell aus dem Leistungsbezug bekommen.
Meine Frage: Kann ich denn zur Abgabe eines solchen Antrages verpflichtet werden? Kann ich sanktioniert werden, wenn ich diesem Schreiben nicht Folge leiste?
Vielen Dank im Voraus!!!
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