Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung bezgl. Dispositionsrecht

mardi 23 septembre 2014

Hallo, nach intensiven Recherchen bezüglich des Dispositionsrechtes über die Entstehung des Stammrechtes habe ich einige Fragen. Ein erstes Gespräch mit der BA Hotline hat mich nicht weiter gebracht, es wurden nur meine Daten zur Arbeitssuchendmeldung aufgenommen, meine wiederholte Nachfrage zum Dispositionsrecht wurde ignoriert:



Zu mir: meine Angestelltentätigkeit endet zum Jahresende. Im Januar bekomme ich eine Abfindung und möchte daher den Beginn meiner Arbeitslosigkeit um 1 Jahr verschieben. Die §§137,142 und 143 sind erfüllt. Reicht es jetzt nicht aus, mich am 30.9.2015 arbeitssuchend zu melden und am 1.1.2016 arbeitslos?



Nach einem Jahr entfällt ja der Sperrzeitgrund Abfindungsvertrag. Ist damit ein Jahr nach Unterschrift gemeint oder ein Jahr nach Beginn der Arbeitslosigkeit?



Da ich jetzt schon arbeitssuchend geführt werde, gibt es weiteres zu beachten?



Vielen Dank für sachdienliche Informationen und viele Grüße.




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