sperre restanspruch bei eigenkündigung trotz neuen jobs?

dimanche 28 septembre 2014

hallo,

nachdem ich mich erfolglos wundgegoogelt habe, wende ich mich nun an euch, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen..



ich habe aus meinem letzten job noch 1 monat restanspruch auf alg1. momentan hab ich seit märz eine teilzeitstelle, die ich aber übermorgen kündigen werde (halte den job aus persönlichen gründen nicht aus). nun hab ich 4 wochen kündigungdfrist und noch 10 tage resturlaub, und am 8. hab ich ein vielversprechendes vorstellungsgespräch. wenn ich den neuen job ab 1.11. bekomme, greift die sperre dann trotzdem, d.h. ist mein restanspruch dann futsch? ich habe ja zum zeitpunkt der eigenkündigung noch keine jobzusage.. und müsste ich mich dann morgen gleich arbeitslos melden? ist das verpflichtend? denn alg1-anspruch aus dem aktuellen job hab ich ja nicht (war ja kein ganzes jahr), und alg2 will ich ums verrecken nicht wiederr beantragen - die sb in unserem jobcenter sind absolut unzumutbar, da geh ich lieber flaschensammeln und betteln:-x

danke im voraus für eure hilfe!

lieben gruß in die runde..




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