Fiktive Einstufung Arbeitsentgelt nach Aussteuerung durch KK

mardi 30 septembre 2014

Hallo,



ich bin neu in diesem Forum und bedanke mich schon jetzt im voraus für alle guten Ratschläge und Meinungen.



Ich bin jetzt 55 Jahre alt bzw. jung….Ich war von März 2013 bis September 2014 durchgehend krankgeschrieben. Ich hatte das Glück durch eine kurze Tätigkeit zuvor, Krankengeld zu beziehen und zum jetzigen Zeitpunkt ALG I . Vor der kurzen Tätigkeit erhielt ich ALG II.



Ich bin dabei EU Rente zu beantragen bzw. nach Ablauf ALG I GRUSI. So, jetzt komme ich zu meinem Problem. Nach der Aussteuerung durch die Krankenkasse soll eine ärztliche Begutachtung erfolgen. Das Problem hierbei ist, dass ich ein fiktives Arbeitsentgelt erhalte bedingt dadurch dass nicht auf mindestenz 150 TageTätigkeit zurückgegriffen werden konnte. Der zuständige SB stufte mich somit erstmals als Hilfsarbeiter ohne jede Qualifikation ein. Die Qualifikationsstufe 4 . Tatsächlich habe ich u.a. eine Weiterbildung zum staatlich geprüften Betriebswirt also zumindest Qualifikationsstufe 2 wenn nicht sogar 1 da der Betriebswirt nach EU Richtlinien mit dem Master gleichgesetzt ist. Okay aber auch mit 2 könnte ich weiterleben…..



Was wäre eigentlich, wenn der ärztliche Dienst sagt: Herr S. kann nicht mehr als 3 Stunden täglich arbeiten bzw. durch seine lange Erkrankung nur noch eine leichte Tätigkeit annehmen.



Fakt ist, das ich von einer psychosomatischen Klinik im Mai 2014 als Arbeitsunfähig entlassen wurde. Gut, wohlgemerkt der medizinische Dienst kann ja anderer Meinung sein.



Die Agentur würde mich klar auffordern einen Antrag auf EU Rente zu stellen. Aber weiterhin bis zur evtl. Rente Qualifikationsstufe 4 ? Die Bundesagentur muss doch auch ALG I zahlen wenn man fortwährend krankgeschrieben wäre bis zum Ablauf von ALG I !!



Was kann ich dafür wenn ich krank bin. Der Meister bzw. Betriebswirt kann doch nicht als Hilfsarbeiter eingestuft werden.



Meine Frage an Euch: ist das richtig, dass der SB mich, zu fern die ärztliche Überprüfung noch nicht abgeschlossen ist, automatisch in die Stufe 4 setzen darf ?



Anbei liegt das Schreiben per Anhang vor. Ich würde mich freuen eine oder mehrere Antworten zu erhalten. Danke




Angehängte Dateien





Dateityp: pdf Einstufung nach Aussteuerung0001.PDF (67,4 KB)






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