Mind.15 Std/Woche Voraussetzg. für SV-pflicht. Job?

mardi 28 octobre 2014

Hallo zusammen,



nach den Richtlinien der Agentur für Arbeit gilt man als arbeitslos,

- wenn man eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sucht, die wöchentlich mindestens 15 Stunden umfasst

- vorübergehend beschäftigungslos (d.h. Sie haben keine Beschäftigung, in der Sie mindestens 15 Std. pro Woche arbeiten)



Meine Frage:



Sind die mind. 15 Std pro Woche und mehr als 450€ Brutto/Monat die Voraussetzung, dass es als SV-pflichtiger Job gilt ?

Oder gilt das nur, wenn man arbeitssuchend gemeldet ist ?

Beispielsweise kann man ja mit 14 Std. pro Woche über 450€/Monat kommen.




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