Kaution

vendredi 24 octobre 2014

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage.Ich habe zu Beginn meines jetztigen Mietverhältnisses Antrag auf Kaution bei der zuständigen Arge gestellt.Und diese auch im Februar diesen Jahres komplett zurück gezahlt.

Im Dezember diesen Jahres ziehe ich um die neue Wohnung ist ca 150 km entfernt und es ist auf Grund der Entfernung etwas schwierig alles zu organisieren.Um alles möglichst reibungslos über die bühne zu bringen versuche ich soviel wie möglich im Vorfeld zu erledigen.Ich bin zur meiner Sachbearbeiterin der Arge gegangen und habe sie gebeten mir eine Bestätigung zu Schreiben das ich die Kaution vollständig an die Arge zurück gezahlt habe und das die Wohnungsbaugesellschafft die Kaution an mich zurück zahlen kann.Die Dame meinte dann ich hätte die Kaution zwar zurück gezahlt aber sie würde eine solchen Schreiben erst nach Aufforderung der Wohnungsbaugesellschafft aufsetzen.Das würde aber mit Sicherheit 2-3 Wochen extra Zeit kosten und mein neuer Vermieter möchte seine Kaution direkt haben.Ist es denn richtig das ich warten muß bis man mir bestätigt das ich das Geld längst zurück gezahlt habe?



Vielen dank im Vorraus




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