Angenommen, jemand hat 1 Jahr ALG I erhalten und stellt vorerst keinen Antrag für ALG II, weil sein Sparvermögen höher als der zugestandene Freibetrag ist.
Darf er sich eine Immobilie kaufen, falls ausreichend Geld da ist, die nichts mit der ALG II zu tun hat. Die Immobilie bewohnt er dann bis zur Rente.
Hat er obwohl aktive Minderung seines Sparvermögens einen Anspruch auf ALG II ? Das Eigentum einer Immobilie gibt er bei Antragstellung ALG II an.
Falls er dann 50 Jahre oder 58 Jahre alt wird, hat er dann einen weiteren Anspruch auf ALG I, obwohl er nicht in der Zwischenzeit gearbeitet hat?
Statt 1 Jahr ALG I haben 58jährige Arbeitslose einen Anspruch von 2 Jahren ALG I.
Darf er sich eine Immobilie kaufen, falls ausreichend Geld da ist, die nichts mit der ALG II zu tun hat. Die Immobilie bewohnt er dann bis zur Rente.
Hat er obwohl aktive Minderung seines Sparvermögens einen Anspruch auf ALG II ? Das Eigentum einer Immobilie gibt er bei Antragstellung ALG II an.
Falls er dann 50 Jahre oder 58 Jahre alt wird, hat er dann einen weiteren Anspruch auf ALG I, obwohl er nicht in der Zwischenzeit gearbeitet hat?
Statt 1 Jahr ALG I haben 58jährige Arbeitslose einen Anspruch von 2 Jahren ALG I.
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