Unterhalt zahlen trotz ALGII

lundi 4 août 2014

Guten Morgen!

Ich hoffe ich habe hier den richtigen Bereich erwischt und dass ihr mir helfen könnt.



Und zwar geht es um folgendes (Namen ausgetauscht ):



Hans lebt seit 2011 nicht mehr mit seiner Freundin Monika zusammen, zusammen hatten sie ein Baby und es lebte zu diesem Zeitpunkt bei ihr.



Hans ist zu dieser Zeit ALGII Empfänger, hat eine psychische Krankheit und bemüht sich gesund zu werden um arbeiten zu können. Was auch in der damaligen Eingliederungsvereinbarung steht.



Entsprechende Dokumente, Nachweise wurden an das JA zugesendet.

Da er ja unmöglich Unterhalt zahlen kann, da er unter 770€ liegt, richtig?



Nun war erst mal Ruhe bis im Jahr 2012.



Dann kam ein weiterer Brief dass Hans Unterhalt zahlen muss und die vergangenen Monate nachzahlen muss. Da die Mutter beim Ja einen Vorschuss beantragt hatte.



Dokumente etc wurden wieder zugesendet, aktueller Status von Hans: Immer noch ALGII Empfänger mit der Eingliederungsvereinbarung 'Gesund werden um arbeiten zu können'. Kurze Rückmeldung vom JA, dass eine Eingliederungsvereinbarung (zur Bemühung) fehlt.



Keine Reaktion vom JA, wurde von Hans als erledigt angenommen.



Ein zweiter Brief folgte (Ende 2012) dass das Baby zur Adoption frei gegeben wurde und schon eine Familie gefunden hat, und dass ein Notartermin vereinbart werden soll für die Zustimmung. Termin wurde wahrgenommen und das Kind wurde adoptiert (Anfang 2013)



Vor 3 Monaten das selbe Spiel... Brief vom JA...

Hans soll Unterhalt zahlen sowiedie Schulden.

Hans ist immer noch ALGII Empfänger mit Eingliederungsvereinbarung etc....

Brief wurde an das JA versendet dass er ALGII Empfänger ist und das Kind schon längst adoptiert wurde.



Nebenbei: Es wurde deshalb ein Brief geschrieben, da das Jugendamt sehr sehr selten (sozusagen gar nicht) telefonisch erreichbar ist.



Nun liegt ein Brief mit eine Termin eines Gerichtsvollziehers vor.

Einer Unterhaltssumme die sich auf einen Zeitraum von 2011 bis JETZT (und weiterhin laufend) bezieht. Trotz Adoption!



Zuständiger Mitarbeiter des JA ist kaum per Telefon zu erreichen, und aktuell im Urlaub.



Was ich mir sehr gut vorstellen kann ist, dass das JA wohl immer noch nicht von der Adoption bescheid weiß. Geht der Unterhalt wohl immer noch an die Mutter OHNE Kind????





Zu den Fragen:



Muss Hans den Vorschuss an das JA zurück zahlen? (währe ja nur dann von der Trennung bis Adoption)



Dass er fort laufend keinen Unterhalt zahlen muss, ist ja wohl klar, auf Grund der Adoption.



Ob ein Unterhaltstitel unterschrieben wurde, liegen keine Dokumente vor.





Vielen Dank schon mal!




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