Bildungsgutschein nicht einlösen -Sanktion?

jeudi 28 août 2014

Hallo zusammen,



Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Bin seit kurzem arbeitssuchend. Habe allerdings noch einen Nebenjob und mache bereits seit anderthalb Jahren mein Abitur per Fernstudium nach. Auch erfolgreich bis jetzt.

Nun wurde ich wie gesagt arbeitslos und beantragte Alg1. Ging auch alles ohne Probleme. Hatte auch einen Termin bei meinem Arbeitsvermittler. Ich unterhielt mich mit ihm über meine Situation und sagte ihm, als er mich fragte, dass ich auch interesseiert an einer Weiterbildung im Bereich Buchhaltung wäre, da mir das in meiner Arbeitserfahrung und meiner kfm. Ausbildung noch fehlt.

Ich sagte ihm aber auch, dass es nicht irgendein Zeitvertreib sein soll, sondern etwas vernünftiges.

Nun händigte er mir letzten Monateinen Bildungsgutschein aus, gültigbis 31.08.

er erklärte mir, ich solle mir selber etwas suchen.

Das tat ich auch. Und habe einen Bildungsträger gefunden der fie perfekten Module anbietet. Besonders wichtig war mir, dass ich die Grundlagen der Buchhaltung komplex wiederhole, da es hier wirklich wiederholungsbedarf gibt.



Ich hatte also einen Termin beim Bildungsträger und schilderte ihr das. Sie sagte mir, dass das Grundlagenmodul leider erst wieder Ende Oktober beginnt. Sie riet mir vorher noch ein Steuergrundlagenmodul zu machen,beginn 29.09.

Danach dann direkt das Grundlagen Buchhaltungsseminar und danach 2 Anwendermodule. Da es wie gesagt erst Ende September dadurch losgehen würde, druckte sie mir noch ein zweites Angebot aus mit folgender Reihenfolge:

Beginn 01.09. anwendermodul Finanzbuchhaltung Lexware

29.09 Grundlagen Steuern

29.10. Grundlagen Buchhaltung

29.11. Weiteres Anwenderseminar mit lexware

29.12 anwenderseminar datev



Da ich nur 3 monatw bewilligt bekommen hab, sagte sie ich soll einfach beide angebote bei der arge einreichen und schauen was sie sagsn.

Ich sagte ihr das das erste angebot viel sinnvoller wäre, da bei dieser Konstellation das Grundlagenmodul VOR den Anwendermodulen kommt.

Sie gab mir recht.



Ich reichte also gestern beide Angebote oer Mail beim Arbeitsvermittler ein und kurze zeit später sagte er mir, dass er dem zweiten Angebot zustimmt, mit Beginn 01.09.

er verlängert den Bindulgsgutschein um einen Tag und am Ende um einen Monat.

Ich solle dann bitte das letzte Modul streichen.



Ich war darüber nicht sehr erfreut, da ich auch ihm meinen Wunsch geäußert hatte mit den Grunlagen zu beginnen, auch wenn dues erst am 29.09. beginnt.

Er ignorierte das.

Ich schreib ihm erneut eine Mail und legte ihm den Sachverhalt mit meinem Wunsch erneut da und argumentierte auch mit den Kosten für die Arge, wein Angebot 2 kostenintensiver ist.



Ich erhielt die Antwort das ich das schon schaffen würde, ohne die Grundlagen das Anwenderseminar zu besuchen und er will due Zeit bis 29.09. nicht ungenutz lassen, deshalb Angebot 1 beginndend 01.09.



Ich bin ehrlich gesagt ziemlich sauer, dass mwine Meinung darüber gar nicht berücksichtigt wird. Ich habe ihn im gespräch ausdücklich gesagt das ich ein grunlagenmodul dringend brauche. Und auch das es für mich sinn macheb muss, da ich kein zeitvertreib brauch, auch aufgrubd meines abiturs und natürlich auch aufrgrund der tatsache das ich mir eine neue stelle sucheb muss.





Meine Frage nun: was passiert wenn ich ihm sage, dass ich gerbe von dem

angebot abstand nehmen möchte. Droht mir eine Sanktion?

In meiner Egv ist der Gutschein vermerkt und es steht in meinen Aktivitäten das ich mir in dem Zeitraum einen Bildungsträger suchen soll und den passenden Fragebogen bei der AfA einreichen soll.



Aber mal ehrlich, wenn die Weiterbildung bzw. das Angebot nicht meinen Vorstellungen entspricht, dann kann er mich doch nicht zwingen.

Zumal ich ihm das im Vermittlungsgespräch auch so dargelegt habe.

Immerhin hat er mir den Gutschein ausgehändigt obwohl ich nicht explizit drum gebeten habe.



Was passiert nun also wenn ich das Angebot ablehne?





Wie ist hier die Sachlage?





Vielen Dank im voraus




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