Kostenerstattung für Fahrtkosten

jeudi 28 août 2014

Ich habe mittlerweile einen Beruf gefunden und wollte beim Arbeitsamt meine bisherigen Kosten abrechnen.





Jetzt sagt mir meine Sachbearbeiterin, dass ich für die Fahrtkostenerstattung bei Vorstellungsterminen vor jedem Vorstellungsgespräch einen schriftlichen Antrag hätte stellen müssen oder bei der Hotline hätte anrufen müssen. (Wie stellen die sich das eigentlich vor wenn mir heute jemand anruft und mich fragt, ob ich morgen zu ihm kommen kann ??)



Stimmt das wirklich, dass ich jetzt keinen Anspruch mehr auf Kostenübernahme habe? Die meisten kann ich ja beweisen, weil ich die E-Mails der Einladungen aufgehoben habe. Außerdem hat mir nie jemand gesagt, dass man diesen Antrag im Voraus stellen muss.



Und Bewerbungskosten: mir hat mal jemand gesagt, dass man da pauschal 5 Euro pro Bewerbung bekommt, und bis zu Maximal 260 Euro pro Jahr. Und dass es dabei egal ist, ob die Bewerbung per Brief, Telefon oder E-Mail gemacht wurde. Meine Sachbearbeiterin meint jedoch dass das nur bei Briefen gelte, weil mir ja nur da Kosten entstehen. Wie sieht es da aus?



Da warte ich 1 Monat auf eine Antwort und dann kommt nur so eine komische Reaktion. :wut:




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