Wenn ein Maßnahmeträger, der bisher Weiterbildungen für Arbeitslose angeboten hat, nun als Arbeitsvermittler auftritt,
darf der dies machen mit nur einer Eintragung beim Amtsgericht als gemeinnütziger Verein ?
Als Arbeitsvermittler konkuriert er doch mit anderen privaten Arbeitsvermittlern.
Als Arbeitsvermittler erhält er eine Bezahlung, die versteuert werden muß.
Wie werden eigentlich Maßnahmeträger von der BA und JC bezahlt, in oder dürfen Sb der JC dort kostenlose Vermittlungen durchführen, ohne dass die Teilnehmer dieser Maßnahmen es wissen?
darf der dies machen mit nur einer Eintragung beim Amtsgericht als gemeinnütziger Verein ?
Als Arbeitsvermittler konkuriert er doch mit anderen privaten Arbeitsvermittlern.
Als Arbeitsvermittler erhält er eine Bezahlung, die versteuert werden muß.
Wie werden eigentlich Maßnahmeträger von der BA und JC bezahlt, in oder dürfen Sb der JC dort kostenlose Vermittlungen durchführen, ohne dass die Teilnehmer dieser Maßnahmen es wissen?
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