Hallo,
ich habe mit einer Zeitarbeitsfirma einen befristeten Arbeitsvertrag vom 01.08.16 bis 31.01.17. Die Probezeit geht ja genauso lange.
In der Probezeit darf man ja auch schon Urlaub nehmen, aber nur diesen, den man sich pro gearbeiteten Monat verdient hat.
Man soll ja pro Monat 2 Tage Urlaub nehmen können.
Wenn ich vom 01.08. bis 16.09.16 gearbeitet habe und vom 19.09. - 23.09. Urlaub nehmen möchte, habe ich dann 1 oder 2 Tage bezahlten Urlaub?
Gruß Lipnik
ich habe mit einer Zeitarbeitsfirma einen befristeten Arbeitsvertrag vom 01.08.16 bis 31.01.17. Die Probezeit geht ja genauso lange.
In der Probezeit darf man ja auch schon Urlaub nehmen, aber nur diesen, den man sich pro gearbeiteten Monat verdient hat.
Man soll ja pro Monat 2 Tage Urlaub nehmen können.
Wenn ich vom 01.08. bis 16.09.16 gearbeitet habe und vom 19.09. - 23.09. Urlaub nehmen möchte, habe ich dann 1 oder 2 Tage bezahlten Urlaub?
Gruß Lipnik
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