AlgII 100% Sanktion und Krankenversicherung

mardi 30 août 2016

Hallo Leute,

ich habe mal eine theoretische Frage zum AlgII + Krankenversicherungsschutz.

Nehmen wir an AlgII wurde bewilligt aber schon auf 100% sanktioniert, weil Antragsteller nicht mit dem JC kooperiert (sämtliche Briefe, Termine werden ignoriert, überhaupt keinen Kontakt mehr mit dem JC; so als wäre der Antragsteller nicht mehr existent).

Wird dann die Krankenversicherung bis zum get-no weitergezahlt? Mit Folgeanträgen wird das Spiel dann wiederholt.

Kann gem. SGB II auch komplett aufgehoben werden? Wegen fehlendet Verfügbarkeit/fehlendte Mitwirkung kenne ich das nur aus dem SGB III.

Danke


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