Hallo zusammen,
zur Zeit mache ich eine Umschulung zum Elektroniker, diese geht 2 Jahre und endet im November.
Vor der Umschulung hatte ich einen Arbeitslosengeld-Anspruch von 280 Tagen, damals hat man mir erklärt das von diesem Anspruch die Hälfte abgezogen wird (140 Tage) und die andere Hälfte als Anspruch nach der Umschulung besteht (was ja dann auch 140 Tage wären).
Jetzt habe ich allerdings einen Änderungsbescheid bekommen auf dem steht das ich nach der Umschulung nur noch 30 Tage Anspruch habe...
Ist das korrekt? Irgendwas stimmt doch hier nicht...
zur Zeit mache ich eine Umschulung zum Elektroniker, diese geht 2 Jahre und endet im November.
Vor der Umschulung hatte ich einen Arbeitslosengeld-Anspruch von 280 Tagen, damals hat man mir erklärt das von diesem Anspruch die Hälfte abgezogen wird (140 Tage) und die andere Hälfte als Anspruch nach der Umschulung besteht (was ja dann auch 140 Tage wären).
Jetzt habe ich allerdings einen Änderungsbescheid bekommen auf dem steht das ich nach der Umschulung nur noch 30 Tage Anspruch habe...
Ist das korrekt? Irgendwas stimmt doch hier nicht...
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