Rückmeldetermin

mercredi 10 février 2016

Ich brauche einen Ratschlag.
Ich war bei meinem Sachbearbeiter letztes Jahr, und da haben wir abgesprochen, dass ich mich per Email bis 1. Februar bei Ihm melde und die Bewerbungsliste übersende und kurz mitteile, ob ich eine Stelle gefunden habe. Er hat auch gesagt, dass das noch kein Termin ist, wo ich persönlich vorbeikommen muss. Dies habe ich auch getan. Leider danach kam keine Antwort. Am gleichen Tag habe ich auch telefonisch die Arbeitsagentur angerufen, aber die Mitarbeiterin meinte, dass den Vermerk in meinem Konto muss schon der Sachbearbeiter machen. In der EGV stand: „Ich werde mich … bewerben und dies zum nächsten Rückmeldetermin bis 1. Februar schriftlich nachweisen (Liste).“
Ist diese Vorgehensweise typisch? Muss ich irgendwie nachhaken?


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