Nur Bewerbungen von Beschäftigten mit einem unbefristeten AV

samedi 2 août 2014

Hallo zusammen,



ein schwerbehinderter Arbeitsloser erhält einen Vermittlungsvorschlag von der Agentur für Arbeit.



Der Arbeitslose erfüllt das Anforderungsprofil und bewirbt sich bei dem AG im ÖD.



Der Arbeitslose erhält eine schriftliche Absage, in der steht: "hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich nach Abschluss des Auswahlverfahrens eine Mitbewerberin für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle ausgewählt habe.".



Im Vermittlungsvorschlag steht: "Im Hinblick auf die wegen des Einstellungsstopps bestehenden Restriktionen bei der Stellenbewirtschaftung können sich ausschließlich Beschäftigte mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag bewerben."



Was genau bedeutet denn dieser Satz?



Der Arbeitslose ist ja arbeitslos und befindet sich (leider) nicht in einem unbefristeten Arbeitsvertrag.



Hätte der Arbeitslose sich gar nicht erst auf diese Stelle bewerben müssen oder dürfen?



Liegt in diesem Satz nicht auch eine gewisse Diskrimierung vor? Ist das nicht ähnlich, wie z. B. nur Männer oder nur Frauen?



Bitte um eure Antworten.



Vielen Dank im Voraus.



Schöne Grüße



DU




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