Hallo zusammen,
ich bin zum 31.10.2010 im Alter von 53 Jahren arbeitslos geworden Versicherungsbranche) und bin zur Arbeitsaufnahme ins Ausland gegangen. Hierzu hatte ich mich zur Wahrung meines Anspruches 1 Tag arbeitslos (01.11.2010) gemeldet.
Nach 3 Jahren bin ich nach Deutschland zurückgekehrt und habe auch ab November 2013 ALG 1 bezogen. Da die Arbeitssuche bis Mai 2014 erfolglos war, ich aber wiederum eine Möglichkeit zur Arbeitsaufnahme in Spanien sah, habe ich mich (mit einem Restanspruch auf ALG 1 von ca. 7 Monaten) bei der Arbeitsagentur abgemeldet. Diesen Restanspruch kann ich - wenn die Arbeitsaufnahme nicht erfolgreich ist - bis zum 31.10.2014 antreten - Auskunft Arbeitsagentur.
Während der Zeit in Spanien habe ich jetzt von ehemaligen Kollegen ein befristetes Angebot zur Arbeitsaufnahme in der Versicherungsbranche hier in Deutschland erhalten, das ich ggf. annehmen möchte.
Hierzu folgende Fragen :
1) Wenn ich deshalb kurzfristig nach Deutschland zurückkehre, mich wieder z.B. per 01.09. bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melde und zum 1.10.2014 einen wohl nur befristeten Job aufnehme (genaue Modalitäten werden morgen besprochen), welche Auswirkungen hat das auf meinen Restanspruch ALG 1, derzeit wie erwähnt ca. 7 Monate ?
Da der befristete Job erst in 2015 enden würde (nach der allgemeinen Anspruchsdauer von 4 Jahren), entfällt dann oder reduziert sich mein Restanspruch ALG 1 ?
2) Sollte weiterhin dieser Anspruch bestehen, wie wirkt sich mein Entgelt der befristeten Arbeitsaufnahme auf das ALG 1 aus ?
Vielen Dank
ich bin zum 31.10.2010 im Alter von 53 Jahren arbeitslos geworden Versicherungsbranche) und bin zur Arbeitsaufnahme ins Ausland gegangen. Hierzu hatte ich mich zur Wahrung meines Anspruches 1 Tag arbeitslos (01.11.2010) gemeldet.
Nach 3 Jahren bin ich nach Deutschland zurückgekehrt und habe auch ab November 2013 ALG 1 bezogen. Da die Arbeitssuche bis Mai 2014 erfolglos war, ich aber wiederum eine Möglichkeit zur Arbeitsaufnahme in Spanien sah, habe ich mich (mit einem Restanspruch auf ALG 1 von ca. 7 Monaten) bei der Arbeitsagentur abgemeldet. Diesen Restanspruch kann ich - wenn die Arbeitsaufnahme nicht erfolgreich ist - bis zum 31.10.2014 antreten - Auskunft Arbeitsagentur.
Während der Zeit in Spanien habe ich jetzt von ehemaligen Kollegen ein befristetes Angebot zur Arbeitsaufnahme in der Versicherungsbranche hier in Deutschland erhalten, das ich ggf. annehmen möchte.
Hierzu folgende Fragen :
1) Wenn ich deshalb kurzfristig nach Deutschland zurückkehre, mich wieder z.B. per 01.09. bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melde und zum 1.10.2014 einen wohl nur befristeten Job aufnehme (genaue Modalitäten werden morgen besprochen), welche Auswirkungen hat das auf meinen Restanspruch ALG 1, derzeit wie erwähnt ca. 7 Monate ?
Da der befristete Job erst in 2015 enden würde (nach der allgemeinen Anspruchsdauer von 4 Jahren), entfällt dann oder reduziert sich mein Restanspruch ALG 1 ?
2) Sollte weiterhin dieser Anspruch bestehen, wie wirkt sich mein Entgelt der befristeten Arbeitsaufnahme auf das ALG 1 aus ?
Vielen Dank
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