ALG1 nach Elternzeit

mardi 30 décembre 2014

Meine Frau hat vor der Geburt unseres Sohnes (geb. 04.11.14) ab 15.03.2013 Vollzeit gearbeitet (zuvor nur auf 450 EURO Basis). Das Arbeitsverhältnis endete zum 30.09.2013 während dem Mutterschutz. Sie bezog für 1 Jahr Elterngeld macht aber momentan noch weiter Elternzeit (ohne Elterngeld).

Sie möchte wieder Vollzeit arbeiten. Wann kann sie sich arbeitslos melden mit Anspruch ALG1 berechnet aus dem Verdienst der Vollzeit Tätigkeit? Ich denke das müsste ab 16.03.2015 möglich sein bin aber nicht ganz sicher?




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