Hallo,
ich habe zum 31.03.2016 gekündigt. (Ärztlicher Rat)
Im Januar hatte ich bereits mein erstes Vermittlungsgespräch am jetzigen Wohnort. Dort habe ich auch gesagt, dass ein Umzug ansteht. Mein Profil wurde im Netz schon so erstellt, dass ich mich an meinem künftigen Wohnort bewerbe.
Mitte April ziehe ich in eine andere Stadt. Dort wird auch eine andere Agentur für mich zuständig sein.
Derzeit stelle ich mir folgende Fragen:
1) Laut einer tel. Nachfrage bei der Servicenummer wurde mir mitgeteilt, dass ich den Antrag mit allen Unterlagen per Post zuschicken kann. Dafür hätte ich 4 Jahre Zeit! Für die Antragsannahme sei die jetzige Agentur zuständig und nicht die, wohin ich umziehe. Das lässt den Umkehrschluss zu, dass eine persönliche Antragsabgabe nicht nötig ist. Ist das tatsächlich so?
2) Die Arbeitsbescheinigung liegt mir mittlerweile vor. Bei den Monaten 02 und 03 steht ein Vermerk der Personalabteilung, dass die Beträge nachgereicht würden, sobald gezahlt ist. Derzeit überschneiden sich gerade Lohnfortzahlung und Krankengeld. Daher sind 02 und 03 noch nicht komplett abgerechnet. Wird diese Arbeitsbescheinigung von der Agentur anerkannt?
Ich wäre dankbar, wenn Ihr mir helfen könntet.
Gruß Biggi
ich habe zum 31.03.2016 gekündigt. (Ärztlicher Rat)
Im Januar hatte ich bereits mein erstes Vermittlungsgespräch am jetzigen Wohnort. Dort habe ich auch gesagt, dass ein Umzug ansteht. Mein Profil wurde im Netz schon so erstellt, dass ich mich an meinem künftigen Wohnort bewerbe.
Mitte April ziehe ich in eine andere Stadt. Dort wird auch eine andere Agentur für mich zuständig sein.
Derzeit stelle ich mir folgende Fragen:
1) Laut einer tel. Nachfrage bei der Servicenummer wurde mir mitgeteilt, dass ich den Antrag mit allen Unterlagen per Post zuschicken kann. Dafür hätte ich 4 Jahre Zeit! Für die Antragsannahme sei die jetzige Agentur zuständig und nicht die, wohin ich umziehe. Das lässt den Umkehrschluss zu, dass eine persönliche Antragsabgabe nicht nötig ist. Ist das tatsächlich so?
2) Die Arbeitsbescheinigung liegt mir mittlerweile vor. Bei den Monaten 02 und 03 steht ein Vermerk der Personalabteilung, dass die Beträge nachgereicht würden, sobald gezahlt ist. Derzeit überschneiden sich gerade Lohnfortzahlung und Krankengeld. Daher sind 02 und 03 noch nicht komplett abgerechnet. Wird diese Arbeitsbescheinigung von der Agentur anerkannt?
Ich wäre dankbar, wenn Ihr mir helfen könntet.
Gruß Biggi
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