Kredit = Einkommen?

lundi 28 mars 2016

Wie sieht es aus, wenn man - als man noch arbeitete - einen Kredit abgeschlossen hat und dann während der Laufzeit über ALG 1 weiter ins Alg 2 "rutscht".

Wird dann die Summe, die noch nicht ausgegeben wurde als Guthaben, Einkommen etc. gerechnet? Oder muss man nur einen Kreditvertrag vorweisen und das man regelmäßig Raten zahlt? Die Summe ist - soweit ich weiß - nicht schriftlich gebunden (also im Sinne von "Für mein Motorad"), meine Freundin hat dies für eine berufliche Weiterbildung erfolgreich beantragt. Sie hat derzeit das Geld für Raten (weil sie arbeitet) und die Fortbildung kann nicht in einer Summe gezahlt werden, so dass das Geld gleich wieder weg wäre. Es liegt dort auf "Reserve" und wird in 6 Raten an das Ausbildungsinstitut gezahlt.

Was passiert nun, wenn sie z.B. vorm Zahlen von Rate 3 oder 4 ans Ausbildungsinstitut ins Hartz kommt? Kann sie dann gezwungen werden, davon ihren Lebensunterhalt zu finanzieren? Oder muss sie nur nachweisen, dass das Kredit und kein Erspartes ist? Geht soweit ich weiß um ca. 12.000 Euro (so genau weiß ich die Summe nicht, nur die ungefähre Hausnummer)


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