Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt ...
Ich bin seit 01.07.2016 arbeitslos gemeldet, habe durch Beitragsrückständen aus 2008 aktuell ein Leistungsruhen bei der AOK.
Frage: Wird das Ruhen bei der AOK durch den ALG 1 Bezug beendet ?
Gruß
Flitzpiepe
folgender Sachverhalt ...
Ich bin seit 01.07.2016 arbeitslos gemeldet, habe durch Beitragsrückständen aus 2008 aktuell ein Leistungsruhen bei der AOK.
Frage: Wird das Ruhen bei der AOK durch den ALG 1 Bezug beendet ?
Gruß
Flitzpiepe
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