Zeitarbeit - Arbeitszeitkonto - Urlaub

samedi 30 juillet 2016

Hallo,

ich bezog vom 01.06.16 bis einschließlich 31.07.16 ALG2. Für Aug. bekam ich auch schon das Geld, welches ich wohl zurückzahlen muss oder???
Ab dem 01.08.16 bin ich über eine Zeitarbeitsfirma berufstätig. Diese Änderung werde ich dem JobCenter in Kürze mitteilen.
Der Arbeitsvertrag ist vom 01.08.16 bis zum 31.01.17 befristet.

1. Was genau, außer der Veränderungsmitteilung, muss ich noch beim JobCenter einreichen?
2. Kann man die gesammelten Überstunden vom Arbeitszeitkonto für einen Urlaub nehmen und bekommt man diese Std. dann auch bezahlt oder wäre das wie ein unbezahlter Urlaub?
3. Wie lange ist die Probezeit bei einem befristeten Arbeitsvertrag von 6 Monaten?
4. Ab wann hätte man Anspruch auf Urlaub?

Danke für eure Antworten im Voraus.

Gruß Lipnik


0 commentaires:

Enregistrer un commentaire