ALG I Anspruch Verjährung?

samedi 9 juillet 2016

Hallo zusammen,

ich habe vom 15.03.2016 bis 20.06.2016 ALG I bezogen.
Insgesamt habe ich einen Anspruch von 380 Tagen erworben.

Ab dem 21.06.2016 habe ich eine befristete Beschäftigung bis zum 31.12.2016 gefunden.
Aus der neuen Beschäftigung ensteht ja kein neuer Anspruch.

Liege ich richtig, dass, wenn ich ab dem 01.01.2017 wieder arbeitslos sein sollte
noch Anspruch auf die restlichen Tagen des vorherigen Anspruchs habe?

Bzw., dass der Anspruch seit Entstehen 4 Jahre gültig ist, also bis zum 14.03.2020?

Gruß
Rainer


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