Einmalzahlung oder Vermögen?!

mardi 23 juin 2015

Hallo!

Ich und meine Freundin haben am 19.02. als Bedarfsgemeinschaft einen Antrag gestellt. Einigen Wochen früher hatte ich meinen Job verloren und meine Freundin war auch seit Monaten auf der Suche und inzwischen als Fremdsprachendozentin an der Volkshochschule tätig. Ich bin auch als selbständiger Fotograf und Webdesigner tätig. Bevor wir den Antrag gestellt haben, hatten wir sorgfältig nachgerechnet und waren sicher, dass wir alle Voraussetzungen erfüllen und unser gesamten Einkommen und Vermögen unter den Grenzen liegt.

Am 18.03. kam dann aber ein Ablehnungsbescheid. Nach einem Wiederspruch haben wir am 18.06. eine Antwort mit Argumentation bekommen. Die Argumentation ist, dass meine Freundin 2 Einmalzahlungen (Honorar von der VHS) in Februar und März bekommen habe, alles zusammen 4056€. Da nach §11 SGB II die Anrechnung von Einkommen im Monat des Zuflusses erfolge, werden diese Einmalzahlungen auf den nächsten 6 Monaten verteilt und damit würde unser Einkommen über die Grenze liegen.

Die Sache ist, dass diese 4056€ Honoraren für Kurse und Assistenzarbeit für ein ganzes Jahr (2014) sind und unsere einzige Ersparnisse! Sie wurden leider durch einen Fehler erst im Februar Ausgezahlt und zwar am 02.02. und 23.02. und nicht, wie vom JobCenter behauptet, "im Februar und März".

Also die Frage ist jetzt, was ich antworten soll. Gibt es eine Möglichkeit die Zahlungen nicht als Einmalzahungen, i.e. als Einkommen, sondern als Vermögen anzurechnen? Wenn mindestens die erste Einzahlung, die am 02.02. und damit VOR dem Antragstellung geflossen ist, als Vermögen gerechnet werden würde, wären wir unter der Grenze.

Ich würde für eine Antwort und jegliche Hilfe sehr dankbar sein! :danke:


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