Guten Abend.
Ich arbeite seit 23 Jahren in einer Zahnarztpraxis. Diese wird jetzt zum 31.12.
geschlossen, weil der Chef in Rente geht. Es ist zwar geplant einen Nachfolger zu finden - ist aber noch keiner gefunden. Jetzt werden wir also gekündigt. Ich weis, dass : bei einer Praxisübernahme der Neue Chef mich übernehmen muß, ich bei bekanntgabe einer Übernahme 1Monat Wiederspruchsrecht habe, ob ich da dann weiter arbeiten möchte.
Was ist jetzt, wenn ich mit dem Neuen nicht kann oder möchte, also von meinem Wiederspruchsrecht gebrauch mache. Ist das das gleiche wie wenn ich selber kündige? Bekomme ich eine Sperrfrist vom Arbeitsamt?
LG Ruth
Ich arbeite seit 23 Jahren in einer Zahnarztpraxis. Diese wird jetzt zum 31.12.
geschlossen, weil der Chef in Rente geht. Es ist zwar geplant einen Nachfolger zu finden - ist aber noch keiner gefunden. Jetzt werden wir also gekündigt. Ich weis, dass : bei einer Praxisübernahme der Neue Chef mich übernehmen muß, ich bei bekanntgabe einer Übernahme 1Monat Wiederspruchsrecht habe, ob ich da dann weiter arbeiten möchte.
Was ist jetzt, wenn ich mit dem Neuen nicht kann oder möchte, also von meinem Wiederspruchsrecht gebrauch mache. Ist das das gleiche wie wenn ich selber kündige? Bekomme ich eine Sperrfrist vom Arbeitsamt?
LG Ruth
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