Wegen Gründungszuschuss & 150-Tage-Regel falsch beraten

mardi 26 avril 2016

Hallo,

bei meinem letzten Gespräch mit meinem Vermittler machte mich dieser auf die Möglichkeit der Förderung einer Existenzgründung durch den Gründerzuschuss aufmerksam. Er sah in seinem Computer nach, dass ich noch knapp über 150 Tage Restanspruch auf ALG 1 habe und somit diese Voraussetzung für die Beantragung gegeben sei. Auch war er zuversichtlich, dass der Gründerzuschuss aufgrund meines beruflichen Hintergrunds bewilligt werde.

Ich solle mich also am nächsten Tag vom ALG 1 abmelden (so dass die 150-Tage-Regel erfüllt ist) und dann den Businessplan ausarbeiten, prüfen lassen, einreichen.

Meine Abmeldung folgte nach guter Überlegung am nächsten Tage telefonisch.

Eine Woche später erhalte ich einen Anruf (den ich verpasste) und anschließend eine E-Mail, dass meinem Vermittler auf seinem Computer eine falsche Restdauer angezeigt wurde und ich nun tatsächlich ein paar Tage unterhalb der 150 Tage-Grenze liege.

Ich bin enttäuscht, da ich schon viel Arbeit in den Businessplan gesteckt habe. Die Selbständigkeit hätte ich ohne Aussicht auf den Zuschuss aber nicht ins Auge gefasst.

Ich habe nun einen Termin mit dem Vermittler. Steht die Arbeitsagentur für solche Fehler in irgendeiner Weise grade, oder bin ich einfach der Leidtragende? Worauf kann ich noch hoffen, wie kann ich argumentieren?

1. Idealerweise wäre mir eine Beantragung des Gründerzuschusses am liebsten. Ich habe auch noch einen alten Anspruch auf ALG 1 innerhalb der letzten 4 Jahre. Kann dieser nicht meinem aktuellen Anspruch (1 Jahr; bin 30) hinzugerechnet werden?

2. Kann die Arbeitsagentur von Amts wegen meine Abmeldung vom ALG 1 rückgängig machen, wenn ich das möchte, damit ich wenigstens lückenlos weiter ALG 1 beziehe?

Bin für konstruktive Tipps dankbar!

Gavin


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