Hallo,
meine Beschäftigung endet Ende Februar und Ende November habe ich mich online arbeitsuchend gemeldet. Den persönlichen Termin wollte ich dann nachholen. Jetzt ist es nur so, dass ich die letzten zwei Monate der Beschäftigung (bekomme noch Geld in der Zeit) im Ausland bin und in dieser Zeit den persönlichen Termin nicht wahrnehmen kann. Aber Ende Februar kann ich schon.
Kann es jetzt sein, dass ich eine Sperre bekomme? Wenn die Einladung zum pers. Termin sagen wir mal für den 15. Januar vorgesehen ist und ich nicht da bin (nicht mal die Post lesen kann)? Was wäre denn die Höchst"strafe"? Eigentlich bin ich ja erst ab 01.03. arbeitslos.
Danke im Voraus.
meine Beschäftigung endet Ende Februar und Ende November habe ich mich online arbeitsuchend gemeldet. Den persönlichen Termin wollte ich dann nachholen. Jetzt ist es nur so, dass ich die letzten zwei Monate der Beschäftigung (bekomme noch Geld in der Zeit) im Ausland bin und in dieser Zeit den persönlichen Termin nicht wahrnehmen kann. Aber Ende Februar kann ich schon.
Kann es jetzt sein, dass ich eine Sperre bekomme? Wenn die Einladung zum pers. Termin sagen wir mal für den 15. Januar vorgesehen ist und ich nicht da bin (nicht mal die Post lesen kann)? Was wäre denn die Höchst"strafe"? Eigentlich bin ich ja erst ab 01.03. arbeitslos.
Danke im Voraus.
0 commentaires:
Enregistrer un commentaire