Vorläufiger Bescheid / ALG I

lundi 30 mars 2015

Hallo,

wie lange dauert es normalerweise, bis die AA nach einem vorläufigen ALG I Bescheid einen endgültigen Bescheid schickt ?

Folgender Fall:

Habe mich zum 1.3.15 wegen eines Aufhebungsvertrags mit Sozialplan arbeitslos gemeldet.

Nach Auskunft der IG Metall (bin dort Mitglied), des Betriebsrats meiner ehemaligen Firma inklusive deren Rechtsanwalt, sowie der örtlich (Sitz des Arbeitgebers) zuständigen AA würde keine Sperrzeit eintreten.

Im Aufhebungsvertrag steht sinngemäß, entweder Aufhebungsvertrag oder betriebsbedingte Kündigung.

Von meiner örtlich zuständigen AA habe ich nach der Arbeitslosmeldung/dem ALG I Antrag zunächst einen vorläufigen Bescheid am 12.3 erhalten, indem für die ersten 3 Monate keine Leistung bewilligt wurde.

Laut einem zusätzlichen Schreiben der AA will die zuständige AA Mitarbeiterin erst prüfen, ob eine Sperrzeit eingetreten wäre - was sie mir auch beim persönlichen Termin bei der Abgabe der Unterlagen sagte.



Frage: Warte ich einfach ab, bis der endgültige Bescheid kommt und lege ggf. dann Einspruch ein, wenn die Sperre weiterhin ausgesprochen würde.

Oder müsste ich jetzt schon aktiv werden bzw. ruf ich einfach mal bei der AA Servicenummer an und frage nach dem Stand der Dinge ?



Viele Grüße




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