Urlaubsanspruch bei ALG1

mercredi 7 janvier 2015

Guten Tag, folgendes Szenarium: Zu Ende Dezember als Akademiker betriebsbedingte Kündigung erhalten, im Januar steht Termin für Antrag auf ALG1 an sowie Beratungsgespräch für Jobs. ABER: Arbeitsvertrag für neuen Job wird wahrscheinlich in Kürze (noch im Januar) unterschrieben. Start des Jobs wäre erst ab Mai, also würde ALG1 bis dahin bezogen.



Frage:

Sollte man direkt bei Beratungstermin sagen, dass man schon neuen Job ab Mai hat, damit man nicht mehr zu Terminen erscheinen muss? Kann man die restliche Zeit teilweise Urlaub machen, wie ist der Urlaubsanspruch? Sollte man den Urlaubsplan überhaupt erwähnen? Da ja, wenn Vertrag unterschrieben, das Arbeitsamt kein Interesse mehr an einem hat, sich wahrscheinlich nicht mehr melden, es also auch nicht rauskriegen wird.



Für die 2-3 Monate wird das Arbeitsamt ja nicht erwarten dass man einen anderen Job ausübt, als Akademiker.



Besten Dank für jede Rückmeldung!




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