AA über Gewerbeanmeldung informieren?

mercredi 7 janvier 2015

Guten Tag, folgendes Szenarium: Zu Ende Dezember als Akademiker betriebsbedingte Kündigung erhalten, im Januar steht Termin für Antrag auf ALG1 an sowie Beratungsgespräch für Jobs. ABER: Arbeitsvertrag für neuen Job wird wahrscheinlich in Kürze (noch im Januar) unterschrieben. Start des Jobs wäre erst ab Mai, also würde ALG1 bis dahin bezogen.



Möchte mich sowieso ab sofort nebenberuflich teilselbstständig machen und werde ein Gewerbe anmelden. Muss man eine Gewerbeameldung direkt mit dem Antrag auf ALG1 einreichen, oder das AA erst informieren, wenn tatsächliche Gewinne erzielt wurden? Was wenn die Gewerbeanmeldung etwas später erfolgt als der Antrag, muss ich das AA von der reinen Absicht informieren?

Besten Dank!




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