Hallo,
es gibt wohl ein internes Dokument von der Agentur für Arbeit, aus dem hervorgeht, welche Voraussetzungen ein Aufhebungsvertrag erfüllen muss, damit es keine Sperrzeit gibt.
Hat das evtl. jemand von euch?
Danke + Grüße
Terence
es gibt wohl ein internes Dokument von der Agentur für Arbeit, aus dem hervorgeht, welche Voraussetzungen ein Aufhebungsvertrag erfüllen muss, damit es keine Sperrzeit gibt.
Hat das evtl. jemand von euch?
Danke + Grüße
Terence
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